Wer gilt als zugelassener Kunde?

Erneuerbare Energie
31. Mai 2020 · Wissenswertes zur Energiebranche

Zugelassener Kunde ist die Bezeichnung für Personen oder Einrichtungen, die ihr Stromlieferunternehmen selbst wählen können und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Um die Voraussetzungen als zugelassener Kunde zu erfüllen, ist ein Stromverbrauch in Höhe der von der Energiemarkt-Regulierungsbehörde festgelegten „Grenze für zugelassene Kunden“ oder darüber erforderlich.

Wenn Ihr Verbrauch die von der EPDK festgelegte Grenze für zugelassene Kunden von monatlich 1.600 kWh überschreitet, können Sie zugelassener Kunde werden.

Klar gesagt: Jeder, der einen Verbrauch in Höhe der von der EPDK festgelegten Grenze für zugelassene Kunden oder darüber erreicht, kann über bilaterale Vereinbarungen Strom von jedem mit EPDK-Lizenz tätigen Stromlieferunternehmen beziehen. So lässt sich eine vorteilhaftere Stromversorgung erreichen.

Wer wird als zugelassener Kunde bezeichnet?

Jeder, der die in der von der EPDK veröffentlichten Verordnung festgelegte Grenze für zugelassene Kunden erfüllt (seit dem 21.12.2018 liegt die für den Status als zugelassener Kunde erforderliche Grenze bei 1.600 kWh), hat das Recht, mit dem Stromlieferunternehmen seiner Wahl Verträge zu schließen und Strom zu vorteilhafteren Bedingungen zu nutzen.

Jeder, der die Voraussetzung als zugelassener Kunde erfüllt, also die festgelegte Grenze mit seinem Verbrauch überschreitet, kann bei den Stromverteilunternehmen seiner Region mit einem einfachen Antrag eine Bescheinigung als zugelassener Kunde erhalten.

Welche Vorteile hat ein zugelassener Kunde?

  • Alle Verbraucher in der Klasse der zugelassenen Kunden haben das Recht, mit dem Stromlieferunternehmen ihrer Wahl zu arbeiten.
  • Durch die Wahl des Unternehmens, von dem sie Strom beziehen, können sie elektrische Energie vergünstigt gegenüber dem geltenden nationalen Tarif nutzen. Bezogen auf die Jahresmenge ergibt sich daraus ein erheblicher Vorteil.
  • Durch die Zusammenarbeit mit Energieberatungsunternehmen können sie Strafzahlungen und Ausgleichskosten vermeiden, die ihren Anlagen und Betrieben aus einem Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch entstehen.
  • Auch bei einem Wechsel des Stromlieferunternehmens ändert sich die Qualität des genutzten Stroms nicht. Denn der Strom wird unabhängig vom Lieferanten von den Verteilunternehmen zu den Verbrauchsstellen gebracht.

Was ist zu tun, um herauszufinden, ob Sie zugelassener Kunde sind?

  1. Anhand des Jahresverbrauchs auf Ihrer letzten Stromrechnung können Sie feststellen, ob Sie die Grenze überschreiten. Liegen Sie bei 1.600 kWh oder darüber, sind Sie zugelassener Kunde. Auf manchen Rechnungen steht unter Ihrem Namen neben Ihrer Verbrauchsgruppe auch, ob Sie zugelassener Kunde sind.
  2. Sprechen Sie mit den Stromlieferunternehmen, deren Tarife und Angebote Sie überzeugen, schließen Sie mit dem aus Ihrer Sicht vorteilhaftesten Unternehmen einen Vertrag und beginnen Sie als zugelassener Kunde mit dem Strombezug.

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